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Einleitung
Inhalt
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13 z 04 01
Hilfe
Treffer
13 z 04
Kompetentes Abfallmanagement
im Krankenhaus
Ulrike Bosch-Wicke, Christine Schlütz
inhaltsüberblick
Der Beitrag stellt das moderne Abfallmanagement im
Krankenhaus dar. Er gibt sowohl Hilfestellung für den
Krankenhausalltag mit ausführlichen Hinweisen zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Schadstoffentfrachtung
als auch eine Beschreibung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft wie z. B. die Beratung und fachkundige Unterstützung und Anleitung der MitarbeiterInnen sowie die Information und Motivation. Eine Zusammenstellung der zu
beachtenden Rechtsvorschriften ergänzt das Kapitel.
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Marz 2001
Einleitung
Das Thema Abfallmanagement wurde schon in Kapitel
13.01 angerissen. Während dort der Schwerpunkt auf den
rechtlichen Grundlagen und der Beschaffung aus ökologischer Sicht liegt, ist vorliegender Beitrag v. a. dem konkreten Umgang mit dem Krankenhausabfall gewidmet.
Die zur Verdeutlichung angeführten Beispiele beziehen
sich auf die Handhabung im Bereich der kreisfreien Stadt
Münster (Westfalen).
Das sensible Umweltbewusstsein der Bevölkerung, begrenzte Rohstoffvorräte und knappe Deponiekapazitäten
einerseits, wachsende Entsorgungskosten andererseits haben bewirkt, dass Abfallmanagement zu einem Thema
mit aktuellem Handlungsbedarf geworden ist. In den letzten 15 Jahren hat sich ein Umdenkprozess vollzogen hin
zur bewussten Erhaltung einer intakten Umwelt, zum
sparsamen Einsatz von Rohstoffen und zum kritischen
Umgang mit Produkten sowie zu ihrer schadlosen Verwertung bzw. Beseitigung.
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Umweltbewusstsein
und Kostendruck
als Initiatoren
13 z 04 01
Einleitung
Inhalt
Entwicklung in den
80er und 90er Jahren
Wertstoffsammlung
wie im Privathaushalt
Abfallvermeidung
ist besser als
Abfallverwertung
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Hilfe
Im Zuge dieses Umdenkprozesses mussten Ende der
80er Jahre die krankenhauseigenen Verbrennungsöfen geschlossen werden. In ihnen wurden früher nahezu alle
anfallenden Abfälle beseitigt. Eine neue Gesetzgebung
machte mit ihren Anforderungen an die Verbrennung
und die Abgasreinigung den Betrieb der eigenen Öfen
unrentabel. Die Abfälle wurden daraufhin kostenintensiv
an externe Anlagen abgegeben. Das Umweltbewusstsein,
die Auflagen einer immer umfangreicheren und strengeren Gesetzgebung und nicht zuletzt der steigende Kostendruck im Gesundheitswesen initiierten zu Beginn der
90er Jahre die Anfänge der Getrenntsammlung und der
Abgabe von Wertstoffen zum Recycling.
Heute ist in nahezu allen Krankenhäusern ein Erfassungsstandard für Wertstoffe ähnlich wie im Privathaushalt eingerichtet. Im Allgemeinen werden die Fraktionen
Glas (nach Farben sortiert), Papier und Leichtstoffverpackungen getrennt vom Restabfall gesammelt. Bei den
Verpackungen der Duales System Deutschland GmbH
(DSD) bzw. der branchenspezifischen Vereinigung für
Wertstoffrecycling GmbH (VfW Remedica) ist die Art der
Sammlung sowie des Sammelsystems abhängig von den
Vorgaben des örtlichen Lizenznehmers.
Die MitarbeiterInnen, aber auch Patienten und Besucher, haben mit ihrem Verhalten dazu beigetragen, das
Aufkommen an Restabfall zu reduzieren und damit auch
die Entsorgungskosten spürbar zu senken. Im Zuge der
Abfalltrennung darf nicht vergessen werden, dass die Vermeidung von Abfällen immer einer möglichen Verwertung vorzuziehen ist. Maßnahmen zur Abfallvermeidung
können nur in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen MitarbeiterInnen erarbeitet und umgesetzt werden.
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Der rechtliche Rahmen
Inhalt
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Hilfe
Treffer
Einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz liefert die
Schadstoffentfrachtung. In diesem Bereich gibt es ebenfalls schon einige Erfolge zu verbuchen, z. B. der Verzicht
auf Formaldehyd in Desinfektionsmitteln.
z Ziel des modernen Abfallmanagement
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im Krankenhaus ist die Schaffung bzw. Erhaltung und Weiterentwicklung einer umweltgerechten Abfallwirtschaft, d. h. die Vermeidung von Abfällen, die Getrenntsammlung von Wertstoffen und die Reduzierung von Schadstoffen in Abfällen
jeweils nach dem Stand der Technik. Bei allen Maßnahmen sind jedoch eine Anzahl von Rahmenbedingungen
zu beachten, insbesondere:
z die Vermeidung einer Beeinträchtigung des Versorgungsstandards für die Patienten,
z die Einhaltung der Vorschriften des geltenden Rechts,
z die Minimierung der Zusatzbelastung der MitarbeiterInnen,
z die Minimierung der Entsorgungskosten.
Schadstoffentfrachtung
Ziel des
Abfallmanagement
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Der rechtliche Rahmen
Die Gesetzgebung legt eine Vielzahl von Vorgaben fest,
die im Abfallmanagement beachtet werden müssen. Sie
sind im aktuellen Kapitel zusammengestellt und sollen
ergänzend zu der ausführlichen Darstellung der rechtlichen Vorschriften des vorstehenden Kap. 13.01.04 S. 11 ff.
verstanden werden.
Das Wichtigste aus dem Abfallrecht
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Im Oktober 1996 trat für die Bundesrepublik Deutschland
das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur
Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung (KrW-/
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Ergänzend
zu Kap. 13.01.04
Die Grundzüge
der Abfallwirtschaft
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Der rechtliche Rahmen
Inhalt
Verpflichtung
zu Vermeidung
bzw. Verwertung
Abfallkonzept,
Abfallbilanz
Geltung auch
für Krankenhäuser
Aufgaben
und Befugnisse
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AbfG) in Kraft. Der Gesetzgeber legt in diesem Bundesgesetz die Grundzüge der Abfallwirtschaft fest.
Im KrW-/AbfG wird in § 4 die Grundpflicht zur Abfallvermeidung und zur stofflichen Verwertung (Recycling) oder thermischen Verwertung (Verbrennung zur Gewinnung von Energie) sowie zur umweltverträglichen Beseitigung (Deponierung oder Verbrennung) postuliert. Es
ist eindeutig festgelegt, dass die Vermeidung von Abfällen
Vorrang vor der Verwertung hat, wobei die stoffliche und
die thermische Verwertung grundsätzlich gleichrangig
sind. Nach § 6 hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart Vorrang. Die Beseitigung von Abfällen ist nur
zulässig, wenn Maßnahmen zur Verwertung unter technischen, ökologischen oder ökonomischen Gesichtspunkten nicht möglich sind.
Als wichtiges Instrument zur Umsetzung des KrW-/
AbfG ist hier die Verpflichtung von Abfallerzeugern zur
Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten (§ 19) und Abfallbilanzen (§ 20), wenn regelmäßig mehr als 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder mehr als
2000 t überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallart anfallen, genannt.
Betriebsbeauftragte/r für Abfall (BfA)
Das KrW-/AbfG legt in § 54 fest, dass Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen haben. Hierzu gehören
auch die Krankenhäuser, da hier eine Anzahl von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen anfallen, wie z. B.
Infektiöse Abfälle oder Zytostatika.
Die Aufgaben und Befugnisse der/des BfA umfassen
laut § 55
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Der rechtliche Rahmen
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z
Marz 2001
Beratung der Krankenhausleitung,
z Überwachung und Kontrolle aller Abfälle, aller abfallrechtlichen Vorschriften und des ordnungsgemäßen
Betriebes,
z Initiativen für umweltfreundliche und abfallarme Verfahren und Erzeugnisse sowie für Verfahrensverbesserungen,
z Aufklärung der Betriebsangehörigen,
z jährliche Berichtspflicht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen gegenüber der Krankenhausleitung.
Die/der BfA ist von der Krankenhausleitung beauftragt
und nimmt in ihrem Interesse Selbstüberwachungsaufgaben wahr. Eine Weisungsbefugnis ergibt sich aus der
Bestellung nicht.
Untergesetzliches Regelwerk zum KrW-/AbfG
Während das Bundesgesetz den grundsätzlichen Rahmen
festlegt, geben Verordnungen und Richtlinien, das sog.
Untergesetzliche Regelwerk, konkrete Handlungsanweisungen. Die wichtigsten Bausteine für die Abfallwirtschaft
im Krankenhaus sind im Folgenden aufgeführt.
Verordnung zur Einführung des Europäischen
Abfallkatalogs (EAK-Verordnung – EAKV)
Die EAK-Verordnung setzt die europäische Zuordnung
von Nummern zu den einzelnen Abfällen in deutsches
Recht um. Im Katalog sind die Abfälle nach ihrer Herkunft in Gruppen unterteilt. Jedem Abfall wird eine
sechsstellige Zahl (EAK-Nummer) zugeordnet. Zum Beispiel ist krankenhausspezifischer Restabfall unter der
EAK-Nr. 18 01 04, korrekte Bezeichnung „Abfälle, an deren
Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver
Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden“
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Konkrete Regelungen
zur Durchführung
der Ziele des
KrW-/AbfG
EAK-Nummer
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(z. B. Wäsche, Gipsverbände, Einwegkleidung), zu entsorgen. Sie setzt sich zusammen aus der Kapitel-Nr. 18 (Abfälle aus der ärztlichen oder tierärztlichen Versorgung
und Forschung), der Gruppen-Nr. 01 (Abfälle aus Entbindungsstationen, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge beim Menschen) und der Abfallbezeichnung 04,
vgl. auch Tabelle 2 und Kap. 13.01.04.
Welches ist
überwachungsbedürftiger Abfall?
Verordnung zur Bestimmung
von besonders überwachungsbedürftigen
Abfällen (Bestimmungsverordnung für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle – BestbüAbfV)
Verordnung zur Bestimmung
von überwachungsbedürftigen Abfällen
zur Verwertung (Bestimmungsverordnung für
überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung
– BestüVAbfV)
Der Gesetzgeber unterscheidet je nach Gefahrenpotenzial,
welches von den Abfallstoffen ausgeht, zwischen nicht
überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und
besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Während
Abfälle zur Verwertung als nicht überwachungsbedürftig
(z. B. Papier), überwachungsbedürftig (z. B. Bauschutt)
oder besonders überwachungsbedürftig (z. B. Leuchtstoffröhren) eingestuft werden, unterliegen Abfälle zur Beseitigung immer der Überwachung (z. B. Restabfall) oder
der besonderen Überwachung (z. B. Infektiöse Abfälle), vgl.
auch Tabelle 2. Wie die Überwachung auszusehen hat, ist in
der Nachweisverordnung geregelt.
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Der rechtliche Rahmen
Marz 2001
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13 z 04 02
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Treffer
Verordnung über Verwertungsund Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung – NachwV)
Die Nachweisverordnung enthält konkrete Anforderungen
an die Dokumentation der Abfälle von der Erzeugung bis
zur Entsorgung. Für einen überwachungsbedürftigen Abfall ist ein vereinfachter Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweis notwendig. Der vereinfachte Entsorgungsnachweis besteht aus den Angaben zum Abfallerzeuger,
zu Art und Menge der voraussichtlich jährlich zu entsorgenden Abfälle und der Erklärung des Betreibers der Entsorgungsanlage, die Abfälle anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten und zu beseitigen. Beim vereinfachten Sammelentsorgungsnachweis tritt der Transporteur
an die Stelle des Abfallerzeugers.
Die korrekte Entsorgung eines überwachungspflichtigen Abfalls wird mit Hilfe eines „Übernahmescheins“ dokumentiert, der sowohl im Nachweisbuch des Abfallerzeugers als auch des Abfallentsorgers abzuheften ist.
Für einen besonders überwachungsbedürftigen Abfallstoff muss ein Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweis erstellt werden. Der Nachweis enthält die Angaben eines vereinfachten Entsorgungsnachweises sowie detaillierte Angaben über den Abfall und ggf. auch eine Deklarationsanalyse. Die Genehmigung für die im Nachweis
beschriebene Entsorgung ist beim zuständigen Regierungspräsidium einzuholen.
Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte
und Bilanzen (Abfallwirtschaftskonzeptund -bilanzverordnung – AbfKoBiV)
Die Verordnung präzisiert die Angaben, die ein Abfallkonzept (§ 19 KrW-/AbfG) bzw. eine Abfallbilanz (§ 20
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Anforderungen an
die Dokumentation
„Übernahmeschein“
Sammelentsorgungsnachweis
Abfallkonzept,
Abfallbilanz
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KrW-/AbfG) enthalten müssen. So besteht die Abfallbilanz
aus Angaben über Art, Menge und Verbleib der Abfälle
und ggf. der Begründung der Nichtverwertung der beseitigten Abfälle. Im Abfallwirtschaftskonzept ist neben den
Rahmenangaben zum Betrieb die aktuelle Abfallbilanz
enthalten. Darüber hinaus ist die Beschreibung der durchgeführten und geplanten Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen obligatorisch. Ebenso beinhaltet das Konzept
eine Liste der mit Transport und Entsorgung beauftragten
Partner und eine Darstellung der Wege der Abfälle von der
Entstehung bis zur Verwertung bzw. Beseitigung.
Verschiedene Arten
von Verpackung
Entsorgung,
Verwertung
Verordnung über die Vermeidung
und Verwertung von Verpackungen
(Verpackungsverordnung – VerpackV)
Die Verpackungsverordnung schreibt die Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung von Verpackungen vor. Es
werden u. a. die drei verschiedenen Arten der Verpackungen
benannt, die hier am Beispiel der Verpackung von Spritzen
erklärt werden sollen. Man unterscheidet zwischen
z Transportverpackung: die Transportpalette und die
Schrumpffolie zur Sicherung der Palette,
z Umverpackung: den Karton, in dem sich die Spritzen
befinden, und
z Verkaufsverpackung: die Sterilverpackung (Die Spritze
selbst ist keine Verpackung sondern Gebrauchsgegenstand.).
Während Transport- und Umverpackungen von den Herstellern und Vertreibern zurückgenommen werden
müssen, ist der Endverbraucher, also auch das Krankenhaus, aufgefordert, die Verkaufsverpackung einer Wertstoffsammlung zuzuführen, d. h. dem Glascontainer, der
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Marz 2001
Papiersammlung oder dem Gelben Sack bzw. dem Sammelsystem der VfW Remedica.
Technische Anleitung
zur Vermeidung, Verwertung,
Behandlung und sonstigen Entsorgung
von Siedlungsabfällen (TA-Siedlungsabfall)
Die Ziele der TA-Siedlungsabfall sind sowohl die
möglichst weitgehende Verwertung nicht vermiedener
Abfälle, die Minimierung des Schadstoffgehaltes der Abfälle, die Sicherstellung einer umweltverträglichen Behandlung und Deponierung nicht verwertbarer Abfälle
sowie die Vermeidung von Altlasten für die Zukunft
durch heutige Deponierung.
Nach der TA-Siedlungsabfall dürfen spätestens ab dem
Jahr 2003 nur Abfälle deponiert werden, die maximal 5%
Glühverlust aufweisen. D. h. dass bei der Verbrennung
noch maximal 5 Masse-% verbrannt werden könnten.
Hierdurch möchte man organische Prozesse auf der Deponie so gering wie möglich halten, um Altlasten von
morgen zu vermeiden. Ab dem Jahr 2003 müssen Siedlungsabfälle somit vor der Deponierung vorbehandelt
werden oder verbrannt werden.
Landesabfallgesetz, Kommunale Abfallsatzung
Das Landesabfallgesetz ist dem KrW-/AbfG untergeordnet
und hat die Aufgabe, Belange in Länderkompetenz zu regeln.
Die Kommunale Abfallsatzung macht ganz konkrete
Angaben, wie der Umgang mit Abfällen in der Kommune
auszusehen hat. Hierin ist festgelegt, wie Abfälle zu trennen sind und welche Entsorgungsanlagen im kommunalen Bereich zur Verfügung stehen. In den Satzungen vieler Kommunen ist die Verpflichtung zur Andienung von
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Ziele der TA
Ab 2003
vorbehandeln
bzw. verbrennen
Landesabfallgesetz
Konkrete Regelungen
in den Kommunalen
Abfallsatzungen
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Abfällen zur Beseitigung an den Entsorgungsanlagen der
Kommune bzw. Stadt festgelegt (Anschluss- und Benutzungszwang). Ferner kann die Satzung auch Abfälle aus
bestimmten Gründen von der kommunalen Entsorgung
ausschließen oder Auflagen machen.
Krankenhausspezifische Rechtsvorschriften
Die krankenhausspezifischen Rechtsvorschriften legen die
besonderen Anforderungen an die Abfallentsorgung unter
Berücksichtigung der Maßgaben der Hygiene und Infektionsprävention fest.
BSeuchG
ist außer Kraft
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in
Kraft. Das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) ist dadurch
außer Kraft gesetzt. Das IfSG liefert einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es soll vermieden werden, dass sich gefährliche und
ansteckende Krankheitserreger ausbreiten. Im 3. Abschnitt
IfSG insbesondere in den §§ 6,7 werden die meldepflichtigen Krankheiten und Nachweise von Krankheitserregern
sowie in den §§ 16–23 im 4. Abschnitt IfSG die notwendigen
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgelistet.
Richtlinie des Robert-Koch-Instituts für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie)
Der Anhang zu Ziffer 6.8 der RKI-Richtlinie postuliert
Anforderungen an Transport und Zwischenlagerung von
Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens.
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Das Abfallmanagement
Marz 2001
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13 z 04 03
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Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA-Merkblatt)
Das LAGA-Merkblatt „Merkblatt über die Vermeidung
und Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ ist als
Merkblatt 1 in dieser RKI-Richtlinie enthalten. Die Abfälle
werden nach ihrem Gefährdungspotenzial in die 5 Gruppen A bis E eingeteilt. Die Zuordnung der Abfälle zu den
einzelnen Gruppen wird sehr detailliert vorgenommen,
vgl. auch die ausführliche Darstellung in Kap. 13.01.04.
Zur Zeit (Frühjahr 2001) befindet sich das LAGAMerkblatt in Überarbeitung. Die Vorgaben zum Umgang
mit Abfällen werden an die aktuellen Möglichkeiten und
Gefahren angepasst. Auf die Einteilung der Abfälle in die
Gruppen A bis E wird nach jetzigem Planungsstand verzichtet werden aufgrund der herkunftsbezogenen Gliederung des EAK-Kataloges.
Detaillierte Zuordnung
Merkblatt wird
überarbeitet
Sonstige relevante Rechtsvorschriften
Als weitere Vorschriften sind für Krankenhäuser einschlägig:
z Unfallverhütungsvorschriften,
z Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
z Gefahrgutverordnung Straße (GGVS),
z Chemikaliengesetz (ChemG).
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Das Abfallmanagement
Die Aufgaben im Abfallmanagement sind weit gefächert:
Im Vordergrund steht die Sensibilisierung des Krankenhauspersonals für den bewussten Umgang mit Abfällen sowie die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Die
MitarbeiterInnen der Abfallwirtschaft sind Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich Abfall im Krankenhaus. Fer11
Weites Aufgabenfeld für
die MitarbeiterInnen
in der Abfallwirtschaft
13 z 04 03
Das Abfallmanagement
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ner sind sie Bindeglied zwischen dem Krankenhaus und
den Entsorgungspartnern, Ämtern und Behörden.
Beratung
und Aufklärung
Unterstützung
und Organisation
Haftung auch
nach der Übergabe
Abfallmanagement innerhalb des Krankenhauses
Einen Schwerpunkt bei der Arbeit bildet die Beratung
der MitarbeiterInnen in Fragen der Abfallvermeidung,
Abfallverwertung und Abfallentsorgung sowie die Aufklärung über schädliche Umwelteinwirkungen, die vor allem
von den Sonderabfällen ausgehen können. Hierzu gehört
auch die Erstellung von Informationsschriften und Handlungsanweisungen zur Abfallentsorgung sowie Unterweisungen, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die MitarbeiterInnen der Abfallwirtschaft leisten fachkundige und praktische Unterstützung bei der Sortierung,
Verpackung und ordnungsgemäßen Kennzeichnung von
Abfällen. Ferner nehmen sie Einfluss auf die Einführung
und Weiterentwicklung umweltfreundlicher Verfahren.
Darüber hinaus ist der innerbetriebliche Transport und
die Zwischenlagerung der Abfälle bis zur Übergabe an
das beauftragte Entsorgungsunternehmen zu organisieren.
Überwachung der Entsorgung
Bei der Übergabe der Abfälle an ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen muss sowohl der für den entsprechenden Abfall notwendige Nachweis als auch die Transportgenehmigung vorliegen. Es ist je nach Abfall ein Begleit- bzw. Übernahmeschein auszufüllen und im Nachweisbuch abzuheften, vgl. auch Kap. 13.04.02. Da der Abfallerzeuger auch für die Abfälle nach der Übergabe an
Dritte haftet, sind Besichtigungen der Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlagen in unregelmäßigen Abständen sinnvoll. Auch sollte das Transportfahrzeug v. a. bei der Übergabe von Abfällen, die dem Gefahrgutrecht unterliegen,
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Das Abfallmanagement
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optisch kontrolliert werden und ggf. die Ausstattung und
Zulassung für den geplanten Transport überprüft werden.
Die regelmäßige Beobachtung des Entsorgungs-, Rohstoff- und Sekundärrohstoffmarktes sowie Preis- und Vertragsverhandlungen mit Entsorgungsunternehmen zählen
ebenso wie die Rechnungsabwicklung zu den Aufgaben
der Abfallbeauftragten.
Marz 2001
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Krankenhausinterne Arbeitsgruppen
In den meisten Krankenhäusern haben sich in den letzten
Jahren Arbeitsgruppen von MitarbeiterInnen verschiedener Abteilungen zu aktuellen Themen aus dem Umweltschutz und aus der Abfallwirtschaft gebildet. Die Koordination der Arbeitsgruppen sowie die Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen obliegt den MitarbeiterInnen
der Abfallwirtschaft.
Erstellung von Dokumentationen und Konzepten
Das Abfallmanagement umfasst ebenfalls die Erstellung
von Abfallstatistiken sowohl zur internen als auch zur externen Dokumentation. Das geltende KrW-/AbfG schreibt
u. a. die Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und die jährliche Erstellung der Mengenbilanz vor, vgl. auch Kap. 13.04.02. Konzept und Bilanz
sind auf Verlangen der Unteren Abfallbehörde vorzulegen.
Darüber hinaus sind interne Statistiken zu führen, um
die Mengen- und Kostenentwicklung verfolgen zu
können. Sie bilden die Grundlage für die Planung weiterer abfallwirtschaftlicher Maßnahmen.
Teilnahme an Fortbildungen und Facharbeitskreisen
Um im schnelllebigen Aufgabenfeld der Abfallwirtschaft
auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist die Teilnahme an
externen Facharbeitskreisen, Seminaren und Workshops
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Information
und Verhandlung
Koordination
der Gruppen
Interne und externe
Informationsnachfrage
Erfahrungsaustausch
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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unerlässlich. Besonders wichtig ist der Erfahrungsaustausch mit anderen Krankenhäusern.
13 z 04 | 04
Flüssige Abfälle
ggf. ins Abwasser
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Im Folgenden sind die gängigen Abfälle mit den jeweiligen Verwertungs- bzw. Beseitigungswegen sowie Vorschlägen zur Abfallvermeidung und Hintergrundinformationen
zusammengestellt. Die einzelnen Abfälle sind entsprechend
der Gruppierung des z. Z. noch gültigen LAGA-Merkblattes
alphabetisch sortiert.
Die Abfallentsorgung bezieht sich in erster Linie auf feste
Abfälle. Bei flüssigen Abfällen müssen zunächst die Möglichkeiten einer Entsorgung über das Abwasser geprüft werden
bevor die kostenintensive Entsorgung als Abfall in Betracht
gezogen wird. Zum Beispiel sollen Urinbeutel ins Abwasser
entleert werden. Ebenso kann Absaugsekret aus dem Operationssaal nach Rücksprache mit der Abwasserbehörde ins
Abwasser gegeben werden. Bei flüssigen Sonderabfällen ist
es jedoch unerlässlich zunächst festzustellen, ob es sich um
wassergefährdende Stoffe handelt. Diese dürfen nicht ins
Abwasser gelangen (z. B. Fotochemikalien).
Tabelle 1: Zuordnung der Abfälle zu den LAGA-Gruppen A bis E
A-Abfälle
Altkleider
Baustellenabfälle
Bioabfall
Büroabfälle
Elektronikschrott
Gartenabfall
Glas
Leichtstoffverpackungen
Papier
Restabfall
Speiseabfall
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B-Abfälle
Restabfall
Spitze und
scharfe Gegenstände
C-Abfälle
Infektiöse
Abfälle
D-Abfälle
Altmedikamente und
Desinfektionsmittel
Batterien
Fotochemikalien
und Filme
Quecksilberhaltige
Abfälle
Zytostatika
Sonstige Sonderabfälle
E-Abfälle
Körperteile
und Organe
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
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A-Abfälle
Abfälle, die sowohl aus infektionspräventiver als auch aus
umwelthygienischer Sicht unbedenklich sind, werden als
A-Abfälle bezeichnet. Diese Gruppe schließt neben den
verwertbaren Abfällen die nicht krankenhausspezifischen
Restabfälle (= hausmüllähnliche Abfälle) ein.
Marz 2001
Altkleider
Im Krankenhaus fallen, ähnlich wie im Privathaushalt,
Altkleider an. Dazu gehören z. B.
z Privatkleidung, die vom Patienten vergessen wurde,
z ausgediente Dienstkleidung,
z Bettwäsche und Oberbetten,
z Schneiderabfälle, Lumpen und
z Schuhe.
Getrennt
in Sammelsysteme
z Altkleider werden, je nach System der Sammelorganisation, in Altkleidersäcken oder speziellen Altkleidercontainern gesammelt. Stark verschmutzte Textilien müssen
aus hygienischen Gründen als Restabfall entsorgt werden.
Zahlreiche Organisationen bieten Sammelstellen für Altkleider an. Je nach Zielsetzung der Organisation werden
die Textilien verkauft bzw. in Kleiderkammern oder in
Katastrophengebieten an Bedürftige abgegeben. Nicht
mehr brauchbare Altkleider werden zu Putzlappen verarbeitet. Zum Schutz der Textilindustrie in Entwicklungsländern sollte die weitgehende Verwertung im Inland bei
der Auswahl der Sammeleinrichtung von entscheidender
Bedeutung sein.
Verwertung
Hinweis. Bei der Entsorgung von Kleidungsstücken von
PatientInnen sind die Eigentumsverhältnisse zu berück-
Eigentumsfrage klären
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13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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Hilfe
sichtigen. In jedem Fall sind die hausinternen Regelungen
des Krankenhauses entscheidend.
Verwertung nur bei
getrennter Sammlung
Baustellenabfälle
Bei Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern fallen verschiedene Baustoffe zur Entsorgung an wie z. B.
z Bauschutt (z. B. Beton, Ziegel, Kalksteine, Mörtel, Naturwerksteine, Waschbecken und andere Keramik),
z Holz (Schalholz, Paletten, Kanthölzer, Leimhölzer,
Spanplatten)
z Metall (Bewehrungsreste, Heizungen, Blitzschutz, Metallfensterrahmen),
z Wertstoffe (Folien, Styropor, Pappe und Kartonagen)
und
z Baustellenrestabfälle (verschmutzte Folien, Schleifpapier, Tapeten und andere nicht verwertbare Abfälle).
z Baustellenabfälle sind je nach Material in separaten
Sammelcontainern für Bauschutt, Metall, Holz, Baustellenmischabfall sowie Baustellenrestabfall zu entsorgen. Farben
und Lacke, teerimprägniertes Holz sowie sonstige schadstoffhaltige Abfälle müssen in Abstimmung mit der zuständigen Abfallbehörde als Sonderabfälle entsorgt werden.
Verwertung
Für jede Fraktion der Baustellenabfälle ist eine eigene
Verwertung vorgesehen. Bauschutt wird in einer Aufbereitungsanlage in verschiedene Korngrößen zerkleinert. Das
entstandene Produkt findet Einsatz im Straßenbau. Holz
wird nach der Zerkleinerung zu Spanplatten verarbeitet.
Metall wird eingeschmolzen und steht somit auf dem
Markt erneut als Rohstoff zur Verfügung. Sonstige Wertstoffe werden nach Materialien sortiert und von verschiedenen Verwertern aufbereitet und vermarktet.
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Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Marz 2001
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
Baustellenrestabfall wird als Restabfall deponiert oder
verbrannt.
Beseitigung
Tipp. Da die Entsorgung von Baustellenmischabfällen im
Verhältnis zu der Entsorgung der getrennt erfassten Fraktion wesentlich teurer ist, sollte der optimalen Trennung
der einzelnen Fraktionen an der Anfallstelle besondere
Bedeutung zukommen.
Mischabfälle
sind teuer
Bioabfall
Wie im privaten Haushalt, so ist auch im Krankenhaus
Bioabfall getrennt von den übrigen Abfällen zu sammeln.
Folgende Abfälle sind dieser Abfallfraktion zuzuordnen:
z Obst- und Gemüsereste,
z Blumen,
z Tee- und Kaffeesatz.
Vergärung
oder Kompostierung
z Bei
der Sammlung von Bioabfall sollte aus hygienischen Gründen darauf geachtet werden, dass die Sammelbehälter verschließbar sind.
Biobfall besteht aus organischen Stoffen, die vergoren
oder kompostiert werden können. Bei der Vergärung in
Bioabfallvergärungsanlagen entstehen unter Sauerstoffausschluss Kompost und Methangas. Aus diesem Gas kann
im Heizkraft- oder Blockheizkraftwerk Energie gewonnen
werden. Bei der Kompostierung wird der Bioabfall in
Mieten geschichtet. Durch Mikroorganismen und Kleinstlebewesen entsteht aus dem Bioabfall Kompost. Die Kompostierung von Bioabfall zusammen mit Gartenabfall ist
möglich, s. a. unter dem Stichwort Gartenabfall.
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Verwertung
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
Speiseabfälle,
Krankenhaushygiene
Büroabfälle getrennt
nach Materialien
sammeln
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Hinweise. Speiseabfälle gehören nicht zu den Abfallstoffen
des Bioabfalls, diese Fraktion ist getrennt zu sammeln. Zur
Gewährleistung der Krankenhaushygiene wird für die Einführung des Sammelsystems die Absprache mit der Fachabteilung für Hygiene des Krankenhauses empfohlen.
Büroabfälle
Insbesondere in den Verwaltungs- und sonstigen Bürobereichen der Krankenhäuser gibt es spezifische Büroabfälle wie z. B.
z Papier, Pappe und Kartonagen,
z Computer, Monitore, Drucker, Schreibmaschinen,
z leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen
aus Druckern und Kopierern,
z Disketten und Stifte.
z Papier von Druckerzeugnissen ist, entsprechend dem
krankenhauseigenen Entsorgungskonzept, mit dem übrigen Papier zu sammeln und zu entsorgen. Zur Erzielung
einer optimalen Erfassungsquote sollten Sammelbehältnisse an den Entstehungsorten bereitgestellt werden. Elektronische Geräte wie Computer sind als Elektronikschrott
zu entsorgen. Für Zubehör wie Tonerkartuschen oder
Tintenpatronen bestehen oft hausinterne Regelungen wie
beispielsweise die Rückgabe dieser Produkte an den Lieferanten über die Abteilung Einkauf. Sonstige Büromaterialien wie Disketten sind als Restabfall zu entsorgen.
Verwertung
Die Erläuterungen zur Verwertung der Abfallfraktionen
ist den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Abfälle der Abfallgruppe A zu entnehmen.
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Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
Hinweis. Bei der Entsorgung von Computern, Festplatten,
Disketten, Kassetten sowie Papier muss die Einhaltung
des Datenschutzes beachtet werden.
Elektronikschrott
Defekte Elektrogeräte sind getrennt zu entsorgen. Zu dieser Abfallfraktion gehören z. B.
z Blutdruckmessgeräte,
z elektronische Thermometer,
z Drucker, Monitore, Diktiergeräte,
z Kühlschränke und -truhen,
z Radios und Fernseher.
Datenschutz
Weiterverwertung
nach dem Zerlegen
Marz 2001
z Elektronikschrott besteht aus einer Vielzahl von Materialien. Neben Kunststoff und Metall enthält er oft auch
problematische Stoffe wie z. B. PCB-Kondensatoren oder
FCKW. Je nach Größe des Krankenhauses wird Elektronikschrott in unterschiedlich großen Gebinden an ein beauftragtes Unternehmen zur Verwertung abgegeben.
Elektronikschrott wird in Rückbauzentren in die einzelnen Bestandteile zerlegt. Wertstoffe wie Metalle, Kunststoffe und Glas werden dem Recycling zugeführt. Vorhandene schadstoffhaltige Bestandteile wie Kondensatoren
sind als Sonderabfälle zu entsorgen. Viele Firmen haben
sich auf den Rückbau sowie die Reparatur bestimmter
Gerätearten wie z. B. von Kühlgeräten spezialisiert.
19
Verwertung
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
Selbst kompostiert
oder an einen
Verwerter
Suchen
Treffer
Hilfe
Gartenabfall
Bei der Pflege der Grünanlagen von Krankenhäusern fallen folgende Grünabfälle an:
z Strauchschnitt,
z Rasen,
z Laub und
z Blumen.
z Je nach Menge und Platzbedarf wird der Grünabfall in
den Krankenhausgärtnereien selbst kompostiert oder in
Containern für Gartenabfall gesammelt und an einen Verwerter zur weiteren Verarbeitung abgegeben.
Verwertung
Die Gartenabfälle werden gehäckselt und zu Kompostmieten aufgeschichtet. Mikroorganismen und Kleinstlebewesen verwandeln das Material in Kompost, der als Dünger
in den Grünanlagen aufgebracht wird. Gemischt mit nährstoffarmem Boden wie Sand oder Rindenhumus ist der
Kompost ebenfalls als Blumenerde nutzbar. Bei der Kompostierung kann eine Vermischung des Gartenabfalls mit
Bioabfall vorgenommen werden sofern dies die Kommunale Abfallsatzung zulässt, s. a. unter dem Stichwort Bioabfall.
Speiseabfälle
Hinweis. Abfälle aus dem Küchen- und Verpflegungsbereich des Krankenhauses sind als Bio- bzw. Speiseabfälle separat zu entsorgen.
Nach Farben
getrennt sammeln
Glas
Die Wertstofffraktion Altglas beinhaltet im Krankenhaus
überwiegend Verpackungen wie z. B.
z Injektions- und Infusionsflaschen,
z Stechampullen,
z Getränkeflaschen und Glasbruch.
20
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
Suchen
Hilfe
Treffer
z! In Anlehnung
Marz 2001
13 z 04 04
an die örtliche Abfallentsorgungssatzung müssen im Krankenhaus Sammelbehälter für
Weiss- und Buntglas zur Sammlung bereitgestellt werden. Die Entsorgung kann kommunal geregelt sein
oder über ein beauftragtes Unternehmen organisiert
werden.
Kommunale Satzung
maßgebend
Altglas kann ohne Qualitätsverlust beliebig häufig eingeschmolzen und neu geformt werden. Zur Gewährleistung
einer hochwertigen Qualität ist eine Trennung nach Farben vorzunehmen.
Verwertung
Hinweise. Fensterglas, sonstiges Flachglas und feuerfestes
Laborglas haben einen höheren Schmelzpunkt und dürfen
daher nicht mit dem übrigen Altglas entsorgt werden. Einige Krankenhäuser haben in Zusammenarbeit mit der
hauseigenen Apotheke ein Rückgabesystem für Laborglas
mit dem Hersteller oder Lieferanten organisiert. Aufgrund
der großen Verletzungsgefahr ist von der Entfernung der
Bördelung an Infusionsflaschen (Gummimembran und
Metallkappe) abzusehen.
Laborglas, Flachglas
Tipp. Zur Vermeidung von Schnittverletzungen sollten
Brechampullen in einem Glasbehälter oder einer Glasflasche gesammelt werden. In dieser Verpackung können sie
gefahrlos im Altglas entsorgt werden.
Brechampullen
Leichtstoffverpackungen
Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff
sind beispielsweise
z Sterilverpackungen,
z Kunststoff-Infusionsflaschen und -beutel,
z Tablettenträger, Salbentuben,
z Styropor,
21
Auch hier:
Sortieren ermöglicht
Verwertung
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
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z
z
z
z
Duales System
Deutschland,
VfW Remedica
Treffer
Hilfe
Getränkekartons, Joghurtbecher, Konservendosen,
Kaffeevakuumverpackungen,
Alufolie,
Spül- und Reinigungsmittelflaschen.
z Die Rücknahme von Leichtstoffverpackungen wird bei
Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt über die Duales
System Deutschland GmbH (DSD) bzw. bei Kennzeichnung mit R über die Vereinigung für Wertstoffrecycling
GmbH (VfW Remedica) geregelt. Die Art des jeweiligen
Sammelsystems ist von der Vorgabe des örtlichen Lizenznehmers abhängig. Die Sammlung kann in den von DSD
bzw. VfW Remedica bereitgestellten Sammelsystemen erfolgen. Die Kostenübernahme bzw. kostenlose Bereitstellung eines Sammelsystems ist mit dem zuständigen Lizenznehmer zu verhandeln.
Verwertung
Die Leichtstoffverpackungen werden in Sortieranlagen
maschinell oder manuell nach Materialien getrennt. Die
Weiterverarbeitung der separierten Materialien erfolgt in
speziellen Anlagen, z. B. Stahlwerken, Aluminiumhütten
oder in der Kunststoffindustrie. Aus diesen Wertstoffen
lassen sich Produkte wir Fensterrahmen, Rasengittersteine und Werkzeugkisten herstellen.
Papier- und
Glasverpackungen,
nicht restentleerte
Verpackungen
Hinweise. Verpackungen aus Papier wie Kartons oder
Arzneimittelschachteln sowie Glasbehältnisse dürfen nicht
mit der Fraktion der Leichtstoffverpackungen entsorgt
werden, sie müssen als jeweils separate Fraktion der Abfallgruppe A der Verwertung zugeführt werden. Nicht
restentleerte Verpackungen sind als Restabfall zu entsorgen. Keine Verpackung sind z. B. Einweghandschuhe, Infusionsschläuche, Spritzenkörper oder Transfusionsbeutel.
22
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
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Hilfe
Treffer
Tipp. Verpackungen können vermieden werden: Für die
Verpackung von Verpflegung eignen sich statt Folien aus
Aluminium oder Kunststoff ebenso mehrfach verwendbare Behälter. Auch der Einsatz von Mehrweggetränkeflaschen sowohl bei der Patientenverpflegung als auch bei
der Verpflegung der MitarbeiterInnen liefert einen Beitrag
zur Abfallvermeidung (ausführlich Kap. 13.01.04 S. 28).
Marz 2001
13 z 04 04
Papier
Papier, Pappe und Kartonagen stellen im Krankenhaus einen Großteil der gesamten Abfallmenge dar. Dazu gehören
z leere Medikamentenschachteln,
z Sterilpapier ohne Folienanteil,
z Ärztekrepp,
z Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen,
z Schreib- und Druckerpapier.
Abfallvermeidung
Altpapier wird erneut
zu Papier verarbeitet
z Je nach
Größe des Krankenhauses werden entsprechende Sammelbehältnisse zentral oder dezentral aufgestellt und von beauftragten Dritten der Verwertung zugeführt.
Im Verwertungsprozess wird das Altpapier aufgelöst und
von den faserfremden Stoffen befreit. Nach dem Aussieben der kurzen Zellstofffasern werden die langen Fasern
erneut zu Papier verarbeitet. Durch die Verkürzung der
Fasern bei den Verarbeitungsprozessen lässt sich eine Faser circa sechsmal recyclen.
Verwertung
Hinweise. Datenschutzpapier kann ebenfalls der Papierverwertung zugeführt werden; die Daten sind jedoch zuvor entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften zu be-
Datenschutz,
beschichtetes Papier,
verschmutztes Papier
23
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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Treffer
Hilfe
handeln. Beschichtete Papiere wie beispielsweise Getränkekartons sind als Leichtstoffverpackungen zu entsorgen.
Zur Reduzierung der faserfremden Stoffe ist verschmutztes Papier als Restabfall zu entsorgen. Hygienepapiere
gehören ebenfalls nicht ins Papier. Abgesehen von einer
Verschmutzung ist bei ihnen die Faserlänge so kurz, dass
ein Recycling nicht mehr möglich ist. Sie sollten zum
Restabfall oder ggf. zum Bioabfall gegeben werden.
Bücher, Kopien
In der Regel in die
Entsorgungsanlage
Verbrennung,
Verwertung
Tipp. Alte Bücher können über Antiquariate oder Bibliotheken erneut einen sinnvollen Einsatz finden. Zur Reduzierung der Altpapiermenge kann auch das doppelseitige
Kopieren oder die Verwendung von leeren Papierrückseiten als Konzeptpapier beitragen.
Restabfall (hausmüllähnlich)
Entsprechend der örtlichen Vorgaben der Abfallentsorgungssatzungen ist in einigen Krankenhäusern Restabfall,
der nicht krankenhausspezifisch ist, getrennt zu erfassen.
Das ist z. B.
z Kehricht,
z Porzellan- und Keramikbruch,
z Glühbirnen,
z Staubsaugerbeutel sowie
z verschmutzte Wertstoffe.
z Diese Restabfälle werden ohne Einhaltung besonderer
infektionspräventiver Maßnahmen i. Allg. auf Deponien
oder in Hausmüllverbrennungsanlagen beseitigt bzw.
thermisch verwertet, falls die Brennwertanalyse einen
Brennwert von mindestens 11 000 kJ/kg ergibt. In den
letzten Jahren wurden erste Anlagen zur stofflichen Verwertung von Restabfall gebaut. In ihnen kann ein erhebli-
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Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
Marz 2001
cher Anteil des Restabfalls aussortiert und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden (z. B. Kunststoffschüsseln, Metallgegenstände). An die Sammlung des
Restabfalls werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Hinweise. Die örtliche Abfallentsorgungssatzung sieht
entweder eine getrennte Sammlung oder die vermischte
Sammlung mit dem übrigen Restabfall der Abfallgruppe
B vor; die anschließende Behandlung, Verwertung bzw.
Beseitigung des Restabfalls ist entscheidend für die
Durchführung einer getrennten oder vermischten Entsorgung.
Vermischte Sammlung
mit Restabfall
der Gruppe B
Tipp. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt kann i. Allg. Restabfall der Gruppe A zusammen
mit Restabfall der Gruppe B gesammelt werden, wenn die
Vorschriften der Gruppe B eingehalten werden.
Absprache mit dem
Gesundheitsamt
Speiseabfall
In den Küchen- und Verpflegungsbereichen des Krankenhauses fallen folgende Speisereste an:
z Obst- und Gemüsereste aus der Speisenzubereitung,
z tierische Speiseabfälle sowie
z Tellerreste.
Aufbereitung
bzw. Kompostierung
z Die
Sammlung erfolgt in Speiseabfallbehältern, die
aus hygienischen Gründen regelmäßig zu reinigen und zu
entsorgen sind.
Speiseabfälle sind als Futtermittel verwertbar, wenn sie in
geeigneter Form vor der Verfütterung thermisch desinfiziert werden. Andere Verwertungsverfahren wie Kompos25
Verwertung
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
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Treffer
Hilfe
tierung oder Vergärung sind ebenfalls möglich, wenn diese den behördlichen Auflagen entsprechen.
Sorgfältige Trennung
Infektionsvorbeugung
innerhalb des
Krankenhauses
Vorgaben nach
kommunaler Satzung
Hinweis. Verpackungen und Besteck führen bei der Verwertung der Speiseabfälle zu Komplikationen und dürfen
daher nicht zusammen mit diesen Abfällen entsorgt werden.
B-Abfälle
Abfälle, die mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftet
sind, bedürfen aus infektionspräventiver Sicht innerhalb
des Krankenhauses der besonderen Behandlung.
Restabfall (krankenhausspezifisch)
Mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete Abfälle sind
z. B.
z Einmalhandschuhe,
z Hygieneartikel wie Vorlagen, Windeln, Zellstofftücher,
z Infusionsbestecke und Spritzenkörper,
z spitze und scharfe Gegenstände, durchstichfest verpackt.
z Die Sammlung dieser Fraktion ist nach Vorgabe der
örtlichen Abfallentsorgungssatzung und den Auflagen des
Gesundheitsamtes vorzunehmen. Zum Beispiel legt die
Satzung der Stadt Münster die Sammlung in Abfallsäcken
mit einer minimalen Folienstärke von 50 Mikrometern
und einem maximalen Fassungsvermögen von 70 Litern
fest. Ähnlichen Bestimmungen unterliegen Krankenhäuser
anderer Kommunen oder Landkreise.
Entsorgung
Auch für die Entsorgung von Restabfällen ist die Kommunale Abfallsatzung entscheidend. Andienungspflichten
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Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
an Abfallentsorgungsanlagen sind ähnlich wie die Regelung der Transportgenehmigung oder der Ausschluss bestimmter Abfälle unterschiedlich festgelegt. Restabfall
wird in Hausmüllverbrennungsanlagen oder auf Deponien
beseitigt oder thermisch verwertet.
Marz 2001
Hinweis. Abfälle der Gruppe B dürfen aus Arbeitsschutzgründen weder im Krankenhaus noch außerhalb des
Krankenhauses ohne vorherige Desinfektion nachsortiert
werden. In der Regel liegt der Brennwert des Restabfalls
der Gruppe B über 11 000 kJ/kg, so dass eine thermische
Verwertung möglich ist, wenn auf ein Umfüllen, Umschlagen verzichtet wird.
Spitze und scharfe Gegenstände
Abfälle im Krankenhaus sind z. B.
z Kanülen, Verweilkanülen,
z Lanzetten, Objektträger,
z Punktionsnadeln,
z Skalpelle und Fadenmesser.
Keine Nachsortierung
Durchstichfeste und
bruchsichere Behälter
z Diese Abfälle sind aufgrund der von ihnen ausgehenden Verletzungsgefahr in gesonderten Behältnissen zu
sammeln. Sowohl beim Transport als auch bei der Lagerung ist die Verpackung der spitzen und scharfen Gegenstände in sicher umschlossenen, durchstichfesten und
bruchsicheren Behältern zu beachten.
Spitze und scharfe Gegenstände werden in geeigneten Behältnissen gesammelt und aufgrund der Kontamination
mit Blut, Sekreten oder Exkreten mit dem übrigen Restabfall der Abfallgruppe B entsorgt.
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Entsorgung
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
Inhalt
Kanister als
Sammelbehältnis
Hohe Infektionsgefahr
bedingt thermische
Behandlung
Spezielle
Sammelbehälter
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Treffer
Hilfe
Tipp. Abfälle können vermieden werden, indem leere Reinigungs- und Desinfektionsmittelkanister zur Sammlung
spitzer und scharfer Gegenstände verwendet werden. Dadurch lässt sich zusätzlich eine Kostenersparnis erzielen.
C-Abfälle (Infektiöse Abfälle)
C-Abfälle sind infektiöse Abfälle, die mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten behaftet sind und
durch die eine Übertragung und Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist. Hierzu gehören z. B. die Krankheiten Diphtherie, Meningitis/Enzephalitis und Tuberkulose
(aktive Form).
z Infektiöse Abfälle gehören in spezielle Sammelbehältnisse, da an sie aus infektionspräventiven Gründen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses besondere Anforderungen gestellt werden.
Beseitigung
Abfälle der LAGA-Gruppe C müssen in einer Sonderabfallverbrennungsanlage beseitigt oder in einem Autoklaven desinfiziert werden. Es muss dabei ein nach RKI
gelistetes Verfahren zum Einsatz kommen. Die autoklavierten Abfälle gelten als Restabfall der LAGA-Gruppe A.
Einstufung
als infektiös
Hinweise. Nicht jeder Abfall, der bei einem Infektionspatienten anfällt, ist auch infektiös. Die Einstufung der
Abfälle als infektiös sollte durch den hygienebeauftragten
Arzt/Ärztin bzw. durch die Hygienefachkraft erfolgen.
Abfälle, die nicht mit Erregern nach IfSG behaftet sind,
gehören zu den Abfallgruppen A oder B.
Infektiöse Abfälle dürfen aus Sicherheitsgründen nur in
speziellen Behältnissen, die für diese Abfälle eine sog. Bauartzulassung besitzen, auf öffentlichen Straßen transpor-
Straßentransport
28
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
Marz 2001
tiert werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Abfälle schon
am Anfallort in die bauartzugelassenen Transportbehältnisse zu geben. Wird im Krankenhaus autoklaviert z. B.
mit einem speziell zugelassenen Programm in der Bettendesinfektionsanlage, ohne dass vorher ein Transport über
öffentliche Straßen erfolgen muss, ist eine Bauartzulassung
nicht notwendig. Aus Gründen der Abfallvermeidung sollte
hier geprüft werden, ob es sinnvoll ist, Mehrwegbehältnisse
einzusetzen. Zum Straßentransport müssen die Behälter
nach dem Gefahrgutrecht sowie nach dem Abfallrecht gekennzeichnet sein.
Tipp. Eine scharfe Trennung zwischen infektiösem Abfall
nach § 6 IfSG und A- oder B-Abfall ist ein Beitrag zum
Umweltschutz und spart Kosten. Die Beseitigung in einer
Sonderabfallverbrennungs- bzw. Autoklavierungsanlage
ist wesentlich energieintensiver und auch teurer als die
Verbrennung in einer Hausmüllverbrennungsanlage oder
die Deponierung auf einer Hausmülldeponie.
D-Abfälle
Altmedikamente und Desinfektionsmittel
Altmedikamente fallen sowohl bei Überlagerung als auch
als nicht mehr verabreichbare Arzneien an. Desinfektionsmittel, die entsorgt werden sollen, sind i. Allg. überlagert.
Es fallen z. B. an
z Tabletten, Dragees, Kapseln,
z Tropfen, Lösungen,
z Sprays und
z Desinfektionsmittel.
z Altmedikamente müssen getrennt gesammelt und vor
Missbrauch durch Unbefugte geschützt werden.
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Akkurate Trennung
spart Geld
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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Treffer
Hilfe
Entsorgung
Tabletten, Dragees und Kapseln können in der Hausmüllverbrennung beseitigt werden oder in kleinen Mengen
auf der Hausmülldeponie eingebaut werden. Es ist davon
auszugehen, dass sich die unterschiedlichen Inhaltsstoffe
der Medikamente gegenseitig in ihrer Wirkung kompensieren, so dass keine Umweltgefahr von ihnen ausgeht.
Flüssige Medikamente sollten möglichst nur in kleinen
Mengen ins Abwasser gegeben werden. Asthmasprays
werden i. Allg. von den Herstellern zurückgenommen,
während sonstige und nicht vollständig entleerte Spraydosen als Sonderabfall zu entsorgen sind.
Desinfektionsmittel können in Absprache mit der örtlichen Abwasserbehörde in geringen Mengen ins Abwasser
gegeben werden. Bei größeren Mengen empfiehlt sich die
Beauftragung einer Entsorgungsfirma.
Missbrauch
verhindern,
Sammelsystem
der VfW Remedica
Hinweise. Um einen Missbrauch z. B. durch Kinder oder
Abhängige zu verhindern, dürfen Medikamente nicht in
die Restabfallfraktion gegeben werden, auch wenn sie
hinterher den gleichen Entsorgungsweg gehen wie Restabfall. Es sollte auch die Beseitigung der Medikamente
über das Sammelsystem für Altmedikamente der VfW
Remedica erwogen werden.
Gute Organisation
hilft
Tipp. Eine gut organisierte Bestellung und Lagerhaltung
minimiert den Anfall überlagerter Medikamente und vermeidet unnötige Kosten. Die Menge nicht mehr verabreichbarer Medikamente kann über die Therapieanweisungen reduziert werden.
Als Sonderabfall
behandeln
Batterien
Batterien enthalten eine Anzahl von Schadstoffen, die besondere Maßnahmen zum Schutz vor Umweltbeeinträch30
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
tigungen notwendig machen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Batterien z. B.:
z Bleibatterien,
z Ni-Cd-Akkumulatoren, quecksilberhaltige Batterien
und
z Trockenbatterien.
z Batterien sind aufgrund der Schadstoffe zum Schutz
Marz 2001
der Umwelt getrennt von sonstigen Abfällen zu sammeln
und zu entsorgen.
Bleibatterien sollten zur Verwertung einer Fachfirma
übergeben werden. Die anderen Batteriearten gehören als
Sonderabfall entsorgt.
Entsorgung
Hinweis. Für Ni-Cd-Akkumulatoren, quecksilberhaltige
Batterien und Trockenbatterien kann das Rücknahmesystem der Batteriehersteller genutzt werden (GRS).
Rücknahme
durch Hersteller
Tipp. Bei der Palette der heute angebotenen Batterien gibt
es Produkte, die im Vergleich zu anderen Batterien aufgrund der geringeren Schadstoffkonzentration umweltfreundlicher sind. Dem Einsatz von quecksilberhaltigen
Batterien sind immer Alkalibatterien vorzuziehen.
Alkalibatterien
sind besser
Fotochemikalien und Filme
Fixierer, Entwickler und Röntgenfilme fallen in Röntgenabteilungen und bei der Nukleardiagnostik an. Verbrauchte Fixierer und Entwickler müssen in Tanks oder
Kanistern getrennt gesammelt werden, da sie ebenso wie
Röntgenfilme eine Anzahl von Chemikalien enthalten.
Aus Fixierern und Röntgenfilmen wird über unterschiedliche Verfahren Feinsilber zurückgewonnen, das in
31
Getrennte Sammlung
Verwertung
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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Treffer
Hilfe
der fotochemischen Industrie erneut eingesetzt werden
kann. Bei der Verwertung von Entwicklern werden verschiedene Metalle separiert. Verbleibende Restfraktionen
werden in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder auf
Sonderabfalldeponien entsorgt.
Hinweis. Fixierer und Entwickler dürfen nicht vermischt
werden, sondern müssen zur optimalen Verwertung getrennt gesammelt werden. Neben silberhaltigen Röntgenfilmen kommen in den Röntgenabteilungen auch silberfreie Röntgenfilme zum Einsatz. Sie werden in der Sonderabfallverbrennung oder auf der Sonderabfalldeponie
beseitigt.
Digitale Radiografie
Getrennt sammeln
für Wiedergewinnung
Hinweise. Die Umstellung auf eine digitale Bilderstellung,
-verarbeitung und -archivierung ist aus Umweltschutzgründen begrüßenswert, da sie das Aufkommen an Fotochemikalien und Röntgenfilmen zur Entsorgung auf ein
Minimum reduziert. Bei Fotochemikalien können verschiedene Produkte bei gleicher Qualität der Entwicklung
unterschiedlich ergiebig sein. Um Abfälle zu vermeiden
und Kosten zu reduzieren sollten Chemikalien mit geringen Verbrauchswerten bevorzugt werden.
Quecksilberhaltige Abfälle
Quecksilberhaltige Abfälle sind getrennt zu sammeln. Es
gehören zu dieser Abfallfraktion z. B.
z Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,
z Quecksilber- und Natriumdampflampen sowie
z quecksilberhaltige Fieberthermometer.
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Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
z Leuchtstoffröhren und Speziallampen müssen getrennt
Marz 2001
von sonstigen Abfällen gesammelt werden, da sie neben
Glas auch Leuchtstoffpulver, Metall und Quecksilber enthalten. Der Bruch von Quecksilberthermometern ist zu
sammeln und der Quecksilberrückgewinnung zuzuführen.
In einem Kappen-Trenn-Verfahren werden die Lampenenden der Leuchtstoffröhren separiert. Leuchtstoffpulver
und Quecksilber werden von der Innenseite des Glasrohres ausgeblasen und in einem Aktivkohlefilter gebunden.
Diese Inhaltsstoffe, das Glas und die metallischen Bestandteile können in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt
werden.
Verwertung
Hinweise. Glühbirnen gehören nicht in diese Abfallfraktion; sie sind als Restabfall zu entsorgen. Beim Straßentransport quecksilberhaltiger Abfälle müssen die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften des Gefahrgutrechts sowie des Abfallrechts beachtet werden.
Gefahrgutrecht
Tipp. Der bedarfsgerechte Ersatz von Glühbirnen durch
Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen leistet einen
Beitrag zur Energieeinsparung und damit zum Umweltschutz. Da Energiesparlampen darüber hinaus eine deutlich höhere Lebensdauer haben als herkömmliche
Glühlampen und erheblich sparsamer im Verbrauch sind,
rechnet sich der höhere Anschaffungspreis.
Auf den Einsatz von quecksilberhaltigen Thermometern sollte aus Umwelt- und Arbeitsschutzgründen im
Krankenhaus verzichtet werden. Es stehen heute mehrere
schadstoffarme Alternativprodukte zur Temperaturmes-
Energiesparlampen
33
Digitalthermometer
13 z 04 04
Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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Treffer
Hilfe
sung zur Verfügung wie z. B. Digitalthermometer, Thermometer zur Messung der Körperkerntemperatur.
Verbrennung
als Sonderabfall
Zytostatika
Abfälle, die stark mit Zytostatika kontaminiert sind, sind
z. B.
z Ampullen mit Restzytostatikum, zerbrochene Tabletten, überlagerte Zytostatika,
z mit großen Flüssigkeitsmengen kontaminiertes Material,
z Infusionsflaschen mit Restzytostatikum, nicht verabreichte Zubereitungen und nicht vollständig entleerte Originalbehältnisse.
z Stark mit Zytostatika kontaminierte Abfälle gehören
aus umwelthygienischen Gründen in spezielle Sammelbehältnisse. Ziel der Maßnahmen ist es, sowohl die MitarbeiterInnen als auch sonstige Personen vor unerwünschter Exposition zu schützen.
Beseitigung
Abfälle, die stark mit Zytostatika kontaminiert sind,
müssen einer Sonderabfallverbrennung zugeführt werden.
Trennung in leichte
und starke
Kontamination
Hinweise. Es sollte unterschieden werden zwischen leicht
und stark mit Zytostatika kontaminierten Abfällen. Während die stark kontaminierten Abfälle wie oben beschrieben zu beseitigen sind, können leicht kontaminierte Abfälle wie B-Abfall entsorgt werden. Leicht kontaminiert
sind i. Allg. leere Ampullen, Handschuhe, mit Trägerlösung gespülte Infusionsbestecke, leere Infusionsflaschen,
Spritzen, Tupfer, leere Zytostatika-Behältnisse.
Stark kontaminierte Zytostatika-Abfälle dürfen nur in
speziellen Behältnissen, die für diese Abfälle eine Bauartzulassung besitzen, auf öffentlichen Straßen transportiert
Straßentransport
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Die gängigen Abfälle im Krankenhaus
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13 z 04 04
Hilfe
Treffer
werden. Zum Straßentransport müssen die Behälter nach
dem Gefahrgutrecht sowie nach dem Abfallrecht gekennzeichnet sein.
Sonstige Sonderabfälle
Auch sonstige im Krankenhaus anfallende Sonderabfälle,
an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind, müssen getrennt
gesammelt werden wie z. B.
z Altöl,
z PCB-haltige Abfälle und
z Altfarben und Lacke.
Entsprechend
der rechtlichen
Vorgaben trennen
Marz 2001
z Sonderabfälle
müssen innerhalb des Krankenhauses
getrennt gesammelt werden und zur Entsorgung durch
Fachfirmen abgegeben werden.
Tipp. Für viele schadstoffhaltige Sonderabfälle gibt es
heute umweltfreundlichere Alternativen wie z. B. PCBfreie Trafoöle, Farben und Lacke auf Wasserbasis.
E-Abfälle
Als E-Abfall bezeichnet man Körperteile und Organe.
Diese Abfälle bedürfen aus ethischen Gründen besonderer Maßnahmen. Sie sind so zu entsorgen, dass die Herkunft nicht erkennbar ist. Zu der Gruppe E gehören z. B.
z amputierte Gliedmaßen, Plazenten,
z Blutkonserven und Blutbeutel.
z Körperteile und Organe gehören in spezielle Einweg-
Sammelbehältnisse. Die Behältnisse sollten aus hygienischen Gründen bis kurz vor der Entsorgung gekühlt
oder besser noch tiefgekühlt gelagert werden.
35
Umweltfreundliche
Produkte
Körperteile
und Organe
13 z 04 05
Die Zukunft des Abfallmanagements
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Beseitigung
Abfälle der LAGA-Gruppe E werden in der Sonderabfallverbrennungsanlage beseitigt.
Pathologie
Hinweis. Körperteile und Organe, die pathologisch untersucht werden sollen, gehören nach der Untersuchung im
Pathologischen Institut ebenfalls in den E-Abfall. In jedem Fall sollten die Regelungen des Krankenhauses beachtet werden.
13 z 04 | 05
Die Zukunft des Abfallmanagements
Gesetz, Kosten
und Umwelt
in Einklang bringen
Ziel des Abfallmanagements ist es, sowohl die Vermeidung und Verwertung von Abfällen als auch die Schadstoffentfrachtung in Einklang zu bringen mit der umweltgerechten und gesetzeskonformen Entsorgung. Darüber
hinaus ist aufgrund der angespannten Kostensituation
der Krankenhäuser auf die Wirtschaftlichkeit des Abfallmanagements zu achten. Auch die Zuverlässigkeit der
Entsorgungspartner sollte einen hohen Stellenwert haben.
Abfallmanagement ist ein neues Aufgabengebiet, das
sich in den letzten zehn Jahren im Krankenhaus etabliert
hat. Viele Maßnahmen konnten in dieser Zeit umgesetzt
werden, dennoch besteht weiterhin großer Handlungsbedarf. Der Erfahrungsaustausch in Facharbeitskreisen ist
in diesem Tätigkeitsfeld besonders wichtig, um von positiven wie von negativen Erfahrungen der Fachkollegen zu
lernen.
Wesentliche Eckpunkte der täglichen Arbeit des Teams
in der Abfallwirtschaft sind Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeitermotivation, -schulung und -information. Nur
durch die konstruktive Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen sowie deren Unterstützung lässt sich das
Abfallmanagement erfolgreich in das Unternehmensziel
integrieren.
Weiterhin großer
Handlungsbedarf
Ganz wichtig:
die MitarbeiterInnen
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13 z 04 05
Die Zukunft des Abfallmanagements
Inhalt
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Hilfe
Treffer
Tabelle 2: Liste der im Krankenhaus häufig anfallenden Abfälle
Abfall
EAK-Nr. *
EAK-Bezeichnung
Art des Abfalls **
Altkleider
20 01 10
20 01 11
Bekleidung
Textilien
nüV
Altlacke, Altfarben
(mit halogenierten
Lösemitteln)
08 01 01
alte Farben und Lacke,
die halogenierte Lösemittel
enthalten
Farben, Druckfarben,
Klebstoffe und Kunstharze
BestbüAbfV
alte Farben und Lacke,
die keine halogenierten
Lösemittel enthalten
Farben, Druckfarben,
Klebstoffe und Kunstharze
BestbüAbfV
Abfälle von Farben
und Lacken auf Wasserbasis
Farben, Druckfarben,
Klebstoffe und Kunstharze
üB
gebrauchte Chemikalien
und Medizinprodukte
Medikamente
üB
20 01 12
Altlacke, Altfarben
(ohne halogenierte
Lösemittel)
08 01 02
20 01 12
Marz 2001
Altlacke, Altfarben
(auf Wasserbasis)
08 01 03
20 01 12
BestbüAbfV
Altmedikamente
18 01 05
Altöl
13 02 02
nicht chlorierte
Maschinen-, Getriebeund Schmieröle
BestbüAbfV
Batterien,
quecksilberhaltig
16 06 03
Quecksilbertrockenzellen
BestbüAbfV
20 01 20
Batterien
üB/BestüVAbfV
20 01 18
Bauschutt
17 01 01
Beton
BestüVAbfV
Baustellenmischabfälle
17 07 01
gemischte Bauund Abbruchabfälle
BestüVAbfV
Baustellenrestabfall
20 03 01
gemischte Siedlungsabfälle
üB
Bioabfall
20 01 08
organische, kompostierbare
Küchenabfälle, getrennt
eingesammelte Fraktionen,
einschließlich Fritieröl und
Küchenabfällen aus Kantinen
NüV
37
13 z 04 05
Die Zukunft des Abfallmanagements
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Treffer
Tabelle 2 (Fortsetzung)
Abfall
EAK-Nr. *
EAK-Bezeichnung
Art des Abfalls **
Bleiakkumulatoren
16 06 01
20 01 20
Bleibatterien
Batterien
BestbüAbfV
BestüVAbfV
Desinfektionsmittel
18 01 05
gebrauchte Chemikalien
und Medizinprodukte
üB
Elektronikschrott
20 01 24
elektronische Geräte
NüV
Entwickler
09 01 01
Entwickler und Aktivatoren
auf Wasserbasis
Fotochemikalien
BestbüAbfV
Fettabscheiderinhalte
02 02 04
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
BestüVAbfV
Fixierer
09 01 04
20 01 17
Fixierlösungen
Fotochemikalien
BestbüAbfV
Flachglas
17 02 02
Glas (Bau- und Abbruchabfälle) üB
20 01 17
Gartenabfall
20 02 01
kompostierbare Abfälle
nüV
Gewerbeabfall
15 01 06
gemischte Materialien
(Verpackungen)
nüV
Glas
20 01 02
Glas (Verpackungen)
nüV
Holz
15 01 03
17 02 01
20 01 07
Holz (Verpackungen)
nüV
Holz (Bau- und Abbruchabfälle)
Holz (Verpackungen)
Infektiöse Abfälle
18 01 03
andere Abfälle, an deren
Sammlung und Entsorgung
aus infektionspräventiver Sicht
besondere Anforderungen
gestellt werden
BestbüAbfV
Infektiöse Abfälle,
autoklaviert
20 03 01
gemischte Siedlungsabfälle
üB/BestüVAbfV
Körperteile und Organe,
einschließlich Blutbeutel
und Blutkonserven
üB
Körperteile und Organe 18 01 02
38
Hilfe
13 z 04 05
Die Zukunft des Abfallmanagements
Inhalt
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Treffer
Marz 2001
Tabelle 2 (Fortsetzung)
Abfall
EAK-Nr. *
EAK-Bezeichnung
Art des Abfalls **
Kühlschränke
(mit FCKW)
20 01 23
Geräte, die FCKW enthalten
nüV/üB
Kühlschränke
(ohne FCKW)
16 02 05
andere gebrauchte Geräte
nüV/üB
Leichtstoffverpackungen 15 01 06
Gemischte Materialien
(Verpackungen)
nüV
Leuchtstoffröhren
06 04 04
20 01 21
quecksilberhaltige Abfälle
Leuchtstoffröhren und andere
quecksilberhaltige Abfälle
BestbüAbfV
Metall-Schrott
17 04 05
Eisen und Stahl
(Bau- und Abbruchabfälle)
nüV
Nickel-CadmiumAkkumulatoren
16 06 02
20 01 20
Ni-Cd-Batterien
Batterien
BestbüAbfV
üB/BestüVAbfV
Papier
15 01 01
20 01 01
Papier und Pappe
(Verpackungen)
nüV
PCB-haltige Abfälle
16 02 01
Transformatoren und
Kondensatoren, die PCB
oder PCT enthalten
BestbüAbfV
andere quecksilberhaltige
Abfälle
Leuchtstoffröhren und andere
quecksilberhaltige Abfälle
BestbüAbfV
üB/BestüVAbfV
Quecksilberthermometer 06 04 04
20 01 21
Restabfall
(hausmüllähnlich)
20 03 01
gemischte Siedlungsabfälle
Restabfall
(krankenhausspezifisch)
18 01 04
Abfälle, an deren Sammlung
üB/BestüVAbfV
und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
besonderen Anforderungen
gestellt werden (z. B. Wäsche,
Gipsverbände, Einwegkleidung)
39
13 z 04 05
Die Zukunft des Abfallmanagements
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Tabelle 2 (Fortsetzung)
Abfall
EAK-Nr. *
EAK-Bezeichnung
Röntgenfilme
(silberhaltig)
09 01 07
Filme und fotografische
nüV
Papiere, die Silber oder silberhaltige Verbindungen enthalten
Röntgenfilme
(silberfrei)
09 01 08
Filme und fotografische
Papiere, die kein Silber
und keine silberhaltigen
Verbindungen enthalten
üB
Schmutzwasser
und Fäkalien
20 03 04
Versitzgrubenschlamm
üB
Speiseabfall
20 01 08
organische, kompostierbare
Küchenabfälle, getrennt
eingesammelte Fraktionen,
einschließlich Fritieröl und
Küchenabfällen aus Kantinen
nüV
Sperrmüll
20 03 01
gemischte Siedlungsabfälle
üB/BestüVAbfV
Spitze Gegenstände
üB/BestüVAbfV
Alkalibatterien
Batterien
üB/nüV
üB/BestüVAbfV
Spitze und
scharfe Gegenstände
18 01 01
Trockenbatterien
16 06 04
20 01 20
Zytostatika
18 01 05 D1 Zytostatika
Art des Abfalls **
BestbüAbfV
* Die Nummern, die mit 20 beginnen, sind nur für die kommunale Entsorgung verwendbar.
Der EAK-Katalog enthält in der aktuellen Fassung einige Inkonsistenzen und verbesserungsbedürftige
Zuordnungen. In der in Vorbereitung befindlichen Novellierung sollen diese Punkte behoben werden.
Änderungen bei Abfällen, die im Krankenhausbereich anfallen, sind in erster Linie für Zytostatika zu
erwarten. Hier ist die neue EAK-Nr. 18 01 08 geplant.
** Die Abfälle, die in der Bestimmungsverordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle
(BestbüAbfV) und überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung (BestüVAbfV) enthalten sind,
sind entsprechend gekennzeichnet. Darüber hinaus sind auch die Abfälle zur Verwertung (nüV) und
überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung (üB) aufgeführt.
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Die Zukunft des Abfallmanagements
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z ausblick
Zukünftig wird die Optimierung der Entsorgung
ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt in der Abfallwirtschaft sein. Dazu gehört neben der Anpassung der Logistik auf die aktuellen Gegebenheiten
ebenso das Nachhalten von Veränderungen auf
dem Entsorgungsmarkt. Nur so können neue Wege
der Abfallvermeidung und -entsorgung entdeckt
und die sich daraus erwachsenden Chancen sinnvoll genutzt werden.
Chancen entdecken
und nutzen
Marz 2001
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